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Messe-Neuigkeiten

Auslandsmesseförderung 2026: Immer weniger German Pavilions weltweit

  • Zahl der deutschen Gemeinschaftsstände auf Messen sinkt

  • Leichte Etat-Erhöhung gleicht jahrelange Kostensteigerungen nicht aus

  • 230 German Pavilions in diesem Jahr vorgesehen

 

Berlin, 12. Januar 2026 | Im neuen Jahr unterstützt das Auslandsmesseprogramm (AMP) des Bundeswirtschaftsministeriums deutsche Unternehmen mit 236 Gemeinschaftsbeteiligungen auf Messen in über 50 Ländern. Für die Unterstützung von deutschen Unternehmen auf ihren ersten Auslandsmessen sind 44 Millionen Euro im Bundeshaushalt eingestellt. Das ist zwar ein knappes Prozent mehr als im Vorjahr, die Zahl der deutschen Gemeinschaftsstände, der German Pavilions, ist jedoch um zehn Prozent gesunken. Die Kosten von Auslandsmessebeteiligungen sind seit Jahren gestiegen, zuletzt um bis zu 40 Prozent. Der Verband der deutschen Messewirtschaft AUMA koordiniert das Programm für die ausstellende deutsche Wirtschaft und warnt vor einem weiteren schleichenden Abbau dieses zentralen Exportförderinstrumentes.

  • Jörn Holtmeier, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Messewirtschaft AUMA: „Das Auslandsmesseprogramm ist das starke Instrument für den deutschen Mittelstand, um in diesen fragilen Zeiten neue Absatz- und Beschaffungsmärkte zu erschließen. Der Deutsche Bundestag muss deutlich mehr Mittel zur Verfügung stellen, um deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu stärken. Wir fordern eine Erhöhung des Budgets um fünf Millionen auf mindestens 49 Millionen Euro, um die hohe Qualität und starke Quantität halten zu können. 20 deutsche Gemeinschaftsstände weniger auf den Messen weltweit bedeuten hundertfach weniger Exportchancen für den deutschen Mittelstand.“

Die wichtigste Weltregion der staatlichen Förderung 2026 bleibt Süd-Ost-Zentralasien mit rund 95 Beteiligungen. In Nordamerika sind 34 Beteiligungen vorgesehen, gefolgt vom Nahen und Mittleren Osten mit 33 German Pavilions. Die fünf wichtigsten Länder der Förderung sind die USA (32 Beteiligungen), China (27), die Vereinigten Arabischen Emirate (23), Indien (20) sowie Saudi-Arabien und Singapur (je 10).

Bei den im AMP geförderten Messen trägt der Bund rund 50 Prozent der direkten Messekosten, alle weiteren Kosten das ausstellende Unternehmen. Studien belegen, dass die Beteiligung an Auslandsmessen den Export der deutschen Wirtschaft enorm ankurbelt, was wiederum Sicherung für Produktion, Arbeitsplätze und Steuern hierzulande bedeutet. In Zahlen: 1 Steuer-Euro Investition ermöglicht rund 216 Euro Wertschöpfung.

Jährlich nehmen bis zu 5.000 deutsche Unternehmen die Förderung des Bundes in Anspruch. Seit Start des Programms 1949 sind derart mehr als 215.000 kleine und mittelständische Unternehmen des deutschen Mittelstands auf Auslandsmessen gewesen.

Das AMP umfasst im ersten Halbjahr rund 120 Messebeteiligungen. Ausgewählte Termine:

  • Januar, USA: Das Jahr startet mit vier German Pavilions in den USA: 115 Aussteller präsentieren ihre Produkte in Las Vegas, San Francisco, Anaheim und Miami Beach unter der Dachmarke “made in Germany”. Den Auftakt machte bereits die International CES – Consumer Electronics Show.
     
  • Februar, Vietnam: Erstmals richtet die Messe Frankfurt auf Antrag des Gesamtverbandes textil+mode einen German Pavilion auf der Vietnam International Trade Fair for Apparel, Textiles and Textile Technologies (VIATT) in Ho-Chi-Minh-Stadt aus. Die VIATT ist die führende Fachmesse der Region für die gesamte textile Wertschöpfungskette. Termin ist der 26. bis 28. Februar.
     
  • März, Italien: Mit dem German Pavilion auf der Cosmoprof in Bologna steht die stärkste Beteiligung der deutschen Kosmetikindustrie an. Vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW) eingebracht, präsentieren sich vom 26. bis 28. März mehr als 50 Aussteller.
     
  • April, China: Rund 90 Aussteller präsentieren sich auf dem German Pavilion auf der Chinaplas, eine der größten Beteiligungen im AMP. Die Fachmesse für Kunststoff- und Gummi-Industrie gilt als wichtigstes Branchenereignis in Asien. Sie findet vom 21. bis 24. April in Shanghai statt.
     
  • Mai, Saudi-Arabien: Das Land zählt zu den Top-Fünf-Auslandsmärkten der deutschen Aussteller im AMP. Drei der zehn geplanten German Pavilions finden im Mai in Riad statt.
     
  • Juni, weltweit: Einer der stärksten Monate im Auslandsmesseprogramm 2026. Gleich 23 German Pavilions sind weltweit geplant, davon sieben erstmals.
     

Der AUMA-Arbeitskreis Auslandsmessebeteiligungen schlägt dem Bundeswirtschaftsministerium jährlich Messen für das AMP vor. Der Arbeitskreis besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der exportorientierten deutschen Spitzen- und Fachverbände, der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), des Auswärtigen Amtes und der Bundesländer. 

 

Der AUMA ist der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V., der Dachverband der deutschen Messewirtschaft. International wie national vertritt er die Interessen aller großen und mittleren Messegesellschaften Deutschlands, internationaler Veranstalter in Deutschland sowie der Verbände, welche Aussteller, Service-Unternehmen, kleine Messeveranstalter, Besucherinnen und Besucher vertreten..

Nachhaltigkeitsregulatorik: Ausblick 2026

Der regulatorische Höhepunkt des vergangenen Jahres fiel auf Dezember. Kurz vor Weihnachten einigten sich die europäischen Ko-Gesetzgeber im sogenannten Omnibus-I-Paket auf den Adressatenkreis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Zudem verschob Brüssel die Entwaldungsverordnung (EUDR) kurz vor Anwendungsbeginn erneut um ein Jahr. Einen Meilenstein bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien in Deutschland markierte die Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das künftig Umweltaussagen und -siegel strenger regeln wird.

Auch 2026 bleibt die nachhaltigkeitsbezogene Regulatorik inhaltsreich. Das sind wichtige Themen, die die Messeakteure im Bereich Nachhaltigkeit im neuen Jahr beschäftigen werden.
 

EU-Ebene

  • Entwaldungsfreie Lieferketten: EUDR
    Nach einem kurzfristigen Beschluss in Brüssel wurde der Anwendungsbeginn für Unternehmen erneut um ein Jahr – auf Ende 2026 – verschoben und der Betroffenenkreis präzisiert. Nun soll die EU-Kommission bis Ende April einen Bericht zur Zweckmäßigkeit weiterer Vereinfachungen vorlegen. Mit Blick auf Bereiche Standbau und Catering ist die EUDR auch für Messeakteure relevant.
     
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: ESRS und VSME
    Die von der EFRAG überarbeiteten europäischen Standards für berichtspflichtige Unternehmen (ESRS) werden derzeit von der EU-Kommission geprüft und müssen anschließend von weiteren Institutionen bestätigt werden. Die rechtliche Verankerung der Entwürfe wird für den Sommer erwartet. Anschließend soll der Standard für freiwillige Berichterstattung (VSME) erneut geprüft und per delegiertem Rechtsakt verankert werden.
     
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU-Taxonomie 
    Anfang 2026 ist ein neuer delegierter Rechtsakt erschienen, der erste gezielte Vereinfachungen der EU-Taxonomie einführt, darunter die finanzielle Wesentlichkeitsschwelle für die KPI-Offenlegung. Im Parallelprozess zum Omnibus wurde eine umfassende Revision angekündigt – neben einer KMU-Tauglichkeit geht es um eine Vereinfachung der technischen Bewertungskriterien (für die Taxonomiekonformität) sowie um eine Erweiterung des Katalogs der Wirtschaftstätigkeiten (Taxonomiefähigkeit).
     
  • Auftragsvergabe: Public Procurement Act
    Für Mitte 2026 ist die Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge geplant. Diese legen unter anderem fest, inwieweit soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden sollen. Das Europäische Parlament empfahl vor wenigen Monaten bereits, bei der Auftragsvergabe auf Lebenszykluskosten, soziale Standards und die Einhaltung von Tarifverträgen zu achten.
     

Nationale Umsetzung und Gesetzgebung

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: Umsetzung der CSRD
    Die abschließende Lesung des Regierungsentwurfs über die Umsetzung der CSRD wird kommende Wochen erwartet. Die Verschiebung der Berichtspflichten aus der sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie sind dabei in dem Entwurf bereits enthalten. Die jüngsten Änderungen auf EU-Ebene bezüglich Inhalt sowie der neuen Schwellenwerte für das Reporting gemäß der CSRD und CSDDD müssen – voraussichtlich in einem sich anschließenden Gesetzgebungsverfahren – ebenfalls in deutsches Recht überführt werden.
     
  • Nachhaltiges Bauen: Umsetzung der EPBD
    Die europäische Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) muss bis 29. Mai in nationales Recht umgesetzt werden, voraussichtlich primär über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Richtlinie enthält strengere Vorgaben zur Energieeffizienz, den schrittweisen Übergang zu Nullemissionsgebäuden für Neu- und Bestandsbauten sowie die Offenlegung von Lebenszyklusemissionen.
     
  • Kreislaufwirtschaftsstrategie und Gewerbeabfallverordnung
    Das Aktionsprogramm zur Umsetzung der vor einem Jahr beschlossenen nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie – u.a. mit den Fokusthemen digitaler Produktpass, nachhaltiges Bauen und zirkuläre öffentliche Beschaffung – steht kurz vor der Verabschiedung durch die Bundesregierung. Der Beschluss der Novelle der Gewerbeabfallverordnung, die eine strengere Abfalltrennung, Kontrollen und höhere Recyclingquoten vorsieht und im Juli 2026 in Kraft treten soll, steht noch aus.